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Behandlung und Kosten

Grundsätzlich stehen Sie als Mensch mit Ihrer persönlichen Krankheitsgeschichte im Mittelpunkt - und nicht ein einzelnes Symptom. Mir ist es wichtig, Sie mit all Ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und ein genau auf Sie abgestimmtes Behandlungskonzept zu erstellen.

Bitte planen Sie für das ausführliche Erstgespräch ca. 1 ½ bis 2 Stunden ein. Es beinhaltet den Erstbefund mit Anamnese (Patientenbefragung mit genauen Symptomen der aktuellen Situation und Vorgeschichte), Untersuchung und anschließender individueller Behandlung, die sich genau nach den Ursachen richtet, die wir herausgefunden haben.

Jede folgende Behandlung dauert in der Regel eine halbe bis eine Stunde.

Heilpraktikerleistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Patienten / Patientinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler, können aber die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Gerne schreibe ich am Jahresende eine Bescheinigung für die Steuererklärung. Eine Alternative für gesetzlich Versicherte bietet eine Zusatzversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Pakete an, die zusätzliche Gesundheitsdienstleistungen wie Heilpraktiker, Zahnersatz, Augenleistungen u. Ä. abdecken.

Für Privatversicherte und / oder Beihilfeberechtigte erstelle ich eine Rechnung entsprechend der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Diese Rechnung wird dann - nach den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen zwischen Patient und Versicherung - von der Beihilfe / Privatversicherung anteilig oder vollständig übernommen.